Besucherregeln des Rundwegs

Die Felsen von Adršpach stellen mit ihrer Größe, Konzentration von Felsformationen, ihrem Relief und ihrem einzigartigen Ökosystem einen außergewöhnlichen Naturwert dar. Wir bitten Sie, diese Regeln und auferlegten Einschränkungen, sowie die Zahlung eines bestimmten Eintrittspreises mit Verständnis zu akzeptieren. Dies wird dazu beitragen, die Wiederherstellung und die notwendige Wartung der Reservierung sicherzustellen.

Betriebsordnung für den Besichtigungsrundgang im Nationalen Naturreservat Adersbach-Weckelsdorfer Felsen

Die Adersbacher Felsen mit ihrer Fläche, der Konzentration von Felsformationen, ihrem Relief und einzigartigen Ökosystem stellen eine außergewöhnliche natürliche Wertigkeit dar. Wir bitten Sie daher, die Einschränkungen, die durch diese Vorschriften auferlegt sind, mit Verständnis zu akzeptieren und auch das Eintrittsgeld zu entrichten. Dadurch tragen Sie zur Sicherung der Erneuerung und notwendigen Instandhaltung des Reservats bei.                                                                                        

  1. Besucher des Nationalen Naturreservats sind verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft Nr. 114/1992 Slg. und der Verordnung Nr. 157/1991 über die Einrichtung des Landschaftsschutzgebietes Broumovsko sowie dieses Betriebsordnungs zu beachten.
  2. Der Besichtigungsrundgang ist ganzjährig zugänglich. In den Wintermonaten gibt es jedoch Einschränkungen nur auf den Abschnitten, auf denen Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Der Einstieg in den Rundgang erfolgt am Infocenter am Pískovny-Rundgang. Die Kasse für die Bootsfahrt auf dem Skalní jezírko (Felsen-See) befindet sich an der Zugangstreppe dazu.
  3. Die Bewegung der Besucher ist nur auf markierten Wanderwegen gestattet. Der Eintritt in und die Bewegung außerhalb der markierten Wege sind verboten. Die Besucher sind verpflichtet, schriftlichen und mündlichen Anweisungen der Forstwache, der Naturschutzbehörden und der Mitarbeiter der Felsverwaltung Folge zu leisten.
  4. Der Eintritt in das Gelände bedeutet, dass der Besucher einer möglichen Veröffentlichung seines Fotos zu Werbezwecken für die Adersbacher Felsen zustimmt.
  5. Personen, die die Besichtigungsrouten betreten, ohne an den Kassenbereichen einzutreten, tun dies auf eigene Gefahr.
  6. Richtig, wenn die Kasse oder das Infocentrum geöffnet sind, ist der Besucher verpflichtet, eine Eintrittskarte zu erwerben.
  7. Richtig, Begleitpersonen von Inhabern eines ZTP-P-Ausweises (Schwerbehindertenausweis mit ZTP-P-Merkzeichen) haben Anspruch auf freien Eintritt. Größere Gruppen können auf Anfrage den Service von Reiseführern nutzen.
  8. Klettern müssen die Regeln des Sportkletterns gemäß den Kletterregeln in den Sandsteinfelsen-Gebieten in Böhmen einhalten.
  9. Das Einzelticket, das beim Eintritt in die Teplice-Felsen gekauft wird, gilt auch für den Durchgang durch die Wolfsschlucht und die Adersbach-Weckelsdorfer Felsen und umgekehrt, das Ticket von den Adersbach-Weckelsdorfer Felsen gilt auch für die Teplice-Felsen nach dem Durchgang durch die Wolfsschlucht. Nach Verlassen des Rundwegs verlieren die Tickets jedoch ihre Gültigkeit. Besuchern ohne gültiges Ticket wird bei der Kontrolle am Rundweg ein Ersatzticket verkauft.
  10. Im überfluteten Bereich des ehemaligen Sandgruben ist das Baden verboten.
  11. Auf dem gesamten Gebiet des Nationalen Naturreservats ist insbesondere verboten:
    • Die Beschädigung von Betriebseinrichtungen, Geländern, Treppen, Bänken, Beschilderungen und Informationstafeln.                                                                               
    • Das Beschriften oder Einschneiden von Felsen.
    • Das Entfernen von Baumsämlingen, das Pflücken von Pflanzen und das Fangen frei lebender Tiere.
    • Rauchen, Feuer entfachen, campen oder bivakieren.
    • Das Verschmutzen der Besucherwege und ihrer Umgebung mit Abfällen.
    • Freilaufende Hunde
    • Reiten und Radfahren (es gilt auch ein Verbot, Fahrräder neben sich zu führen) außerhalb der dafür speziell markierten Routen.
    • Die Störung der Ruhe und Stille.      
    • Abseits der markierten Wege gehen                                                                                          
  12. Die Aufsichtsbehörde und die Mitarbeiter der Naturschutzverwaltung sind berechtigt, Ticketkontrollen durchzuführen. Die Naturschutzwache ist gemäß § 81 berechtigt, die Identität von Personen zu kontrollieren, und bei Gesetzesverstößen befugt, Bußgelder zu verhängen oder den Besucher von der Besichtigungsrunde zu verweisen.

Durch den Kauf einer Eintrittskarte stimmen Sie den Bestimmungen dieser Betriebsordnung zu. Durch die Einhaltung der Besuchsbedingungen tragen Sie dazu bei, die einzigartige natürliche Umgebung in den Adersbach-Teplitzer Felsen für zukünftige Generationen von Besuchern zu bewahren, wofür Ihnen der Betreiber des Adersbach-Teplitz Felsen, s.r.o., dankt.