Besucherordnung für den Rundgang im Nationalen Naturreservat Adršpach-Teplice Felsen
(im Folgenden „Besucherordnung“)
Die Adršpacher Felsen stellen aufgrund ihrer Größe, der Konzentration von Felsformationen, ihres Reliefs und ihres einzigartigen Ökosystems einen außergewöhnlichen Naturwert dar. Wir bitten Sie, die durch gesetzliche Vorschriften und diese Besucherordnung auferlegten Einschränkungen sowie die Verpflichtung zur Entrichtung eines Eintrittsgeldes zu akzeptieren. Durch diese Zahlung tragen Sie zur Sicherstellung der Erneuerung und notwendigen Pflege des Reservats bei. Betreiber des Rundgangs im Nationalen Naturreservat Adršpach-Teplice Felsen (im Folgenden auch „NNR“) ist die Firma Technické služby Adršpach, s. r. o., mit Sitz in Horní Adršpach 128, 549 52 Adršpach, Unternehmensnummer: 252 99 115 (im Folgenden „Betreiber des Rundgangs“).
- Besucher des NNR sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften der Tschechischen Republik zu beachten, insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 114/1992 Slg. über den Schutz der Natur und der Landschaft in der Fassung späterer Vorschriften (im Folgenden „ZOPK“), des Gesetzes Nr. 289/1995 Slg. über Wälder in der Fassung späterer Vorschriften, der Verordnung Nr. 157/1991 über die Einrichtung des Naturparks Broumovsko in der Fassung späterer Vorschriften und die Bestimmungen dieser Besucherordnung.
- Der Rundgang ist das ganze Jahr über zugänglich. In den Wintermonaten gibt es Einschränkungen nur auf Abschnitten, die einer Wartung unterzogen werden. Der Zugang zum Rundgang erfolgt beim Informationszentrum. Die Kasse für die Bootsfahrt auf dem Felsen-See befindet sich an der Zugangstreppe zum See.
- Die Bewegung der Besucher ist nur auf den markierten Wanderwegen gestattet. Der Zutritt und das Bewegen abseits der markierten Wege ist verboten. Besucher sind verpflichtet, den schriftlichen und mündlichen Anweisungen des Personals des Betreibers des Rundgangs, der Förster, der Naturschutzbehörden und der Mitarbeiter der Felsenverwaltung zu folgen.
- Mit dem freiwilligen Eintritt in das NNR gibt der Besucher dem Betreiber des Rundgangs gemäß § 84 des Gesetzes Nr. 89/2021 Slg., dem tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuch, die Zustimmung zur Anfertigung und weiteren Nutzung von Fotografien sowie Audio-, Video- oder audiovisuellen Aufnahmen, die sein Erscheinungsbild festhalten, zu Marketing-, kommerziellen und werblichen Zwecken im Zusammenhang mit den Adršpach-Felsen. Detaillierte Informationen zur erteilten Zustimmung sowie zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie im Dokument „Zustimmung zur Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen“.
- Personen, die den Rundgang außerhalb der Kassenbereiche betreten, tun dies auf eigene Gefahr.
- Wenn die Kasse oder das Informationszentrum geöffnet ist, sind die Besucher verpflichtet, ein Eintrittsticket zu erwerben.
- Der Begleiter eines Inhabers eines ZTP-P-Ausweises hat Anspruch auf freien Eintritt. Größere Gruppen können auf Anfrage Führungen in Anspruch nehmen.
- Kinder unter 15 Jahren dürfen den Rundgang nur in Begleitung einer erwachsenen Person betreten und müssen während des gesamten Besuchs unter deren Aufsicht stehen.
- Es ist verboten, Waffen, Sprengstoffe, brennbare Substanzen, Feuerwerkskörper, psychotrope oder toxische Stoffe sowie andere gefährliche Gegenstände, die Gesundheit oder Eigentum schädigen könnten, auf den Rundgang zu bringen.
- Es ist strengstens untersagt, auf dem Rundgang Alkohol oder andere berauschende oder süchtig machende Substanzen zu konsumieren. Besuchern, die sich in einem betrunkenen Zustand oder unter dem Einfluss von Drogen befinden, wird der Zugang zum Rundgang verweigert.
- Besucher, die den Rundgang betreten, nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass sie verpflichtet sind, alle Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Rettungsdienste (insbesondere der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, der Polizei ČR) entstehen, wenn ihr Verhalten durch Alkohol oder Drogen beeinflusst wurde.
- Kletterer sind verpflichtet, die Regeln des Sportkletterns, die in den „Regeln des Kletterns in den Sandstein-Felsenregionen in Böhmen“ festgelegt sind, zu befolgen.
- Ein Einzelticket, das beim Betreten der Teplice Felsen gekauft wurde, ist auch bei der Durchquerung der Wolfschlucht und in den Adršpach Felsen gültig und umgekehrt. Ein Ticket aus den Adršpach Felsen, nachdem die Wolfschlucht durchquert wurde, ist auch in den Teplice Felsen gültig. Nach Verlassen des Rundgangs verliert das Ticket jedoch seine Gültigkeit. Besuchern ohne gültiges Ticket wird bei der Kontrolle ein Ersatzticket verkauft.
- Das Schwimmen ist im überfluteten Bereich des ehemaligen Sandbruchs verboten.
- Auf dem gesamten Gebiet des NNR ist es untersagt:
- Betriebsanlagen, Geländer, Treppen, Bänke, Beschilderung und Informationstafeln zu beschädigen;
- Felsen durch Schreiben oder Einritzen von Inschriften zu beschädigen;
- Baumsämlinge auszureißen, Pflanzen zu pflücken oder Wildtiere zu fangen;
- zu rauchen, Feuer zu entfachen, zu zelten oder zu campen;
- die Rundwege und deren Umgebung mit Abfällen zu verschmutzen;
- Hunden das freie Herumlaufen zu gestatten;
- mit Pferden oder Fahrrädern zu fahren (gilt auch für das Verbot, ein Fahrrad nebeneinander zu schieben) außerhalb speziell ausgewiesener Strecken;
- Ruhe und Stille zu stören;
- abseits der markierten Wege zu gehen;
- mit Drohnen zu fliegen.
- Die Mitarbeiter des Betreibers des Rundgangs – der Sicherheitsdienst und die Mitarbeiter der Felsenverwaltung sind befugt, Tickets zu kontrollieren.
- Bei Verstoß gegen eine der in dieser Besucherordnung festgelegten Verpflichtungen hat der Betreiber des Rundgangs das Recht, den Besucher mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 CZK für jedes einzelne Vergehen zu bestrafen und den Besucher aus dem Rundgang zu entfernen.
- Zur Gewährleistung der Sicherheit der Besucher des Rundgangs, eines reibungslosen Besucherflusses auf dem Rundgang, zur Vermeidung übermäßiger negativer Auswirkungen auf das gesamte Naturschutzgebiet sowie zur effektiven Bewältigung möglicher Krisensituationen auf dem Rundgang ist es verboten, ohne vorherige Bestätigung einer Gruppenreservierung durch den Betreiber des Rundgangs Gruppenführungen (d. h. Gruppen mit 10 oder mehr Personen) zu organisieren, durchzuführen oder daran teilzunehmen. Eine solche Reservierung kann ausschließlich über ein spezielles Bestellformular unter www.adrspasskeskaly.cz/skupiny-rezervace gemäß den Bedingungen auf www.adrspasskeskaly.cz/skupiny vorgenommen werden. Personen, die eine Gruppenführung ohne vorherige Bestätigung durch den Betreiber durchführen, können vom Personal der Felsenverwaltung und/oder vom Sicherheitsdienst vom Rundgang verwiesen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Gleichzeitig ist diese Person verpflichtet, dem Betreiber des Rundgangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 CZK zu zahlen. Diese Vertragsstrafe wird im Moment der Zuwiderhandlung fällig und berührt nicht das Recht auf Schadenersatz in voller Höhe. Bei wiederholter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann der betreffenden Person der Zugang zum Rundgang für bis zu drei Jahre untersagt werden.
- Durch den Kauf eines Eintrittstickets stimmen Sie den Bestimmungen dieser Besucherordnung zu. Wenn Sie die Besuchsbedingungen einhalten, helfen Sie, die einzigartige natürliche Umgebung der Adršpach-Teplice Felsen für zukünftige Generationen von Besuchern zu bewahren. Dafür bedankt sich der Betreiber des Rundgangs herzlich bei Ihnen.
Der Betreiber des Rundgangs behält sich das Recht vor, Besucher, die gegen die in dieser Besucherordnung festgelegten Regeln verstoßen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des gekauften Tickets aus dem Rundgang zu entfernen. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Regeln dieser Besucherordnung behält sich der Betreiber des Rundgangs das Recht vor, der betreffenden Person den Zutritt zum Rundgang für bis zu 3 Jahre zu verweigern, auch ohne Rückerstattung eines gegebenenfalls gekauften Tickets.
EINWILLIGUNG ZUR AUFNAHME UND NUTZUNG VON AUFZEICHNUNGEN
Durch das freiwillige Betreten des Geländes des Besichtigungsrundgangs im Nationalen Naturreservat Adršpašsko-Teplické skály (im Folgenden „NNR“) erteilt der Besucher der Gesellschaft Technické služby Adršpach, s. r. o., mit Sitz in Horní Adršpach 128, 549 52 Adršpach, ID-Nr.: 252 99 115 (im Folgenden „Betreiber des Besichtigungsrundgangs“), gemäß § 84 des Gesetzes Nr. 89/2021 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Bürgerliches Gesetzbuch“), die Zustimmung zur Aufnahme und weiteren Nutzung von Fotografien sowie Audio-, Video- oder audiovisuellen Aufzeichnungen, die sein Abbild erfassen (im Folgenden „Aufzeichnungen“). Diese Aufzeichnungen können zu Marketing-, kommerziellen und Werbezwecken für die Adršpašské skály sowie für die Promotion des Betreibers des Besichtigungsrundgangs verwendet werden.
Die Aufzeichnungen können beispielsweise in sozialen Netzwerken, auf den Webseiten der Adršpašské skály oder des Betreibers des Besichtigungsrundgangs sowie in Marketingmaterialien der Adršpašské skály oder des Betreibers des Besichtigungsrundgangs veröffentlicht werden.
Die Einwilligung gemäß § 84 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Aufnahme und Nutzung der Aufzeichnungen wird dem Betreiber des Besichtigungsrundgangs für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Der Besucher hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Sofern der Widerruf der Einwilligung nicht durch eine wesentliche Änderung der Umstände oder einen anderen vernünftigen Grund gerechtfertigt ist, haftet der Besucher gemäß § 87 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Schäden, die dem Betreiber des Besichtigungsrundgangs durch den Widerruf entstehen.
Einige Aufzeichnungen können personenbezogene Daten enthalten, insbesondere indem das Abbild einer Person in einer Weise erfasst wird, dass sie identifizierbar ist. Der Betreiber des Besichtigungsrundgangs verarbeitet solche personenbezogenen Daten von Besuchern des NNR als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden „DSGVO“).
Der Betreiber des Besichtigungsrundgangs verarbeitet die Aufzeichnungen zu Marketing-, kommerziellen und Werbezwecken für die Adršpašské skály sowie zur Promotion des Betreibers des Besichtigungsrundgangs. Die personenbezogenen Daten werden vom Betreiber des Besichtigungsrundgangs auf Grundlage eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) der DSGVO verarbeitet. Dieses Interesse besteht in der Information der Öffentlichkeit über die Adršpašské skály sowie in der Promotion der Adršpašské skály und des Betreibers des Besichtigungsrundgangs.
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer verarbeitet, für die der Besucher die Einwilligung zur Nutzung der Aufzeichnungen gemäß § 84 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erteilt hat.
Bei Anliegen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreiber des Besichtigungsrundgangs kann sich der Besucher an folgende Kontaktadressen wenden:
- email: info@adrspasskeskaly.cz
- telefon: +420 731 151 656
- postanschrift: Horní Adršpach 128, 549 52 Adršpach
Der Betreiber des Besichtigungsrundgangs verarbeitet personenbezogene Daten auf faire, rechtmäßige und transparente Weise. Die Daten werden für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben. Der Betreiber des Besichtigungsrundgangs stellt sicher, dass personenbezogene Daten genau und bei Bedarf aktualisiert werden. Es wurden alle angemessenen Maßnahmen getroffen, um ungenaue personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen oder zu berichtigen.
Der Besucher hat das Recht, Informationen und Zugang zu personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 und 14 der DSGVO zu verlangen, insbesondere das Recht auf:
- Information über die Identität und spezifische Daten des Verantwortlichen,
- Information über die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Zugang zu personenbezogenen Daten,
- Berichtigung, Ergänzung, Aktualisierung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Beendigung der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der Besucher kann zudem Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung basiert (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO), hat die betroffene Person das Recht, die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die aufgrund der Einwilligung vor dem Widerruf erfolgte, berührt wird.
Falls der Besucher der Ansicht ist, dass seine Daten vom Betreiber des Besichtigungsrundgangs rechtswidrig verarbeitet werden, kann er eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde – dem Amt für den Schutz personenbezogener Daten – einreichen. Um jedoch eine möglichst schnelle Abhilfe zu erreichen, empfehlen wir, sich zunächst direkt an den Betreiber des Besichtigungsrundgangs zu wenden.
Bei Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten oder wenn der Besucher seine Rechte im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung geltend machen möchte, kann er sich unter den oben genannten Kontaktdaten an den Betreiber des Besichtigungsrundgangs wenden.